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Ein Plan-N für Flandern (und Brüssel)

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Matthias E. Storme

(Übersetzung E.P. Niessen)

Einer der Erpressungmittel, die in den vergangenen Monaten häufig angerufen worden gegen Anhänger flämischer Unabängigkeit, besteht darin, dass ein Flandern, das sich von Belgienabreißen würde, daher automatisch außerhalb der Europäischen Union wäre, und wenn es davon Teil sein wollen und die Vorteile will genießen, den Beitritt als ein Mitgliedstaat gelten soll, mit dem die Französischsprachigen dafür sorgen würden, dass drakonische Beitrittforderungen gestellt würden.

Erstens ignoriert dies die Tatsache, dass die These voraus setzt, dass in so einem Fall das übrige Belgien weiterhin automatisch Mitglied der Union, wie der Staat Belgien. Die Leute vergessen schnell, dass, wer Belgien weiter will zu verwirklichen, man selbst verantwortlich ist für die gesamte belgische Staatsschuld. Auch einige Anwälte machen ein exklusives Unterschied zwischen Trennung und Aufhebung eines Landes. Auf diese Fragen werde ich nicht weit zu gehen, weil es sowieso für Flandern eine sehr interessante Möglichkeit besteht um die Erpressung zu beantworden mit einem Plan-N.

Die Grundlage für diesen Plan-N ist zu finden in Artikel 355 Abs. 3 des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), im Zusammenhang mit der so genannten Charta für das Königreich der Niederlande. Dieses Gesetz ist ein Gesetz des 28. Oktober 1954 des Königreichs der Niederlande, später mehrfach geändert (1), auch im Sinne der europäischen Verträge.

Dieses Gesetz ist völlig unbekannt für uns und daher wahrscheinlich unbeliebt, aber ist kurz folgende. Es regelt die Beziehungen zwischen «Niederlande» (im Singular), vereinbart Aruba, Curaçao und St. Maarten: vier Länder zu einer gemeinsamen Außenpolitik und einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, eine gemeinsame niederländische Staatsangehörigkeit, die öffentliche einführen dieser Länder und bilden zusammen ein Königreich unter dem Haus von Oranien. Weitere Fragen können mit Zustimmung aller Angelegenheiten des Reiches erklärt (Art. 3 der Satzung) werden. Mit anderen Worten, dieses Reich ist eine Konföderation zwischen den Niederlanden und drei kleineren Ländern.

Flandern hätte beitreten können als ein Land im Sinne dieser Verfassung des Königreichs der Niederlande, unter Beibehaltung aller Kräfte mit Ausnahme der eben erwähnten. Die Armee sollte zusammengelegt und übertragen werden, die Außenbeziehungen Königreich Institutionen. Und wir genießen konnten unsere natürlichen Staatsangehörigkeit die niederländische Staatsangehörigkeit.

Ein solcher Beitritt würde zugleich das Problem der Erpressung auflösen. Flandern würde als europäischer Teil des Königreichs ohne Unterbrechung ein Teil der Europäischen Union bleiben. Das Statut von Flandern hätte auch keine Rechte auf die von Aruba, Curacao und St. Maarten. Diese drei Länder sind assoziierte Mitglieder der Europäischen Union als «Länder und überseeische Gebiete» (OCT) (2)-die Teil des Gemeinsamen Marktes sind aber nicht in jeder Hinsicht unter das Gemeinschaftsrecht fallen. Da jedoch Flandern unter europäischem Bereich ist und kein überseeisch Gebiet (OCT), würde in diesem Artikel 355 Abs. 3 des AEUV gelten. Es sieht vor, dass «Die Bestimmungen der Verträge auf die europäischen Grundgebiete, deren auswärtige Beziehungen ein Mitgliedstaat wahrnimmt.»

Auch für die Niederlande ist dies sicherlich reizvoll: sie bekommen sechs Millionen Niederländer und etwa die Hälfte ihres wirtschaftlichen Potenzials; das Königreich kommt damit wieder so zu den großen Ländern, mit denen es gern mehr gleichberechtigt kommen würde. Wo eine Mehrheit der Niederländer, auch eine ganze Union met Flandern nicht ausschließt, werde diese Übergangslösung im Norden sicherlich ausreichend Unterstützung finden.

Außerdem würde dieser Plan-N nicht nur attraktiv für Flandern sein, sondern auch für Brüssel. Brüssel möchte ein eigenes Land an das Königreich beitreten können ohne mehr Befugnisse über zu tragen als die anderen Teile, ohne ein Teil Flanderns zu werden, dabei aber eine separate Beteiligung im Königreich. Der Beitritt zum Königreich erfordert auch nicht, dass Brüssel offiziell einsprachig Niederländisch werden muß. Das Französisch bleibt auch die Amtssprache.

Darüber hinaus wäre es auch eine gute Idee, über den Beitritt von Wallonien bei dem Königreichs der Niederlande nach zu denken, als eigenständiges Land selbstverständlich.

Ist dies das ideale Szenario für Flandern? Nicht in allen Aspekten, zum Beispiel weil das uns keine separate Stimmrechte in Europa bringen würde, und für diese Tat eine Revision der Verträge ausgehandelt werden muβ. Aber es macht uns weitgehend immun gegen die oben aufgeführte Form der frankophon-belgischen Erpressung.